klerikale Standesprivilegien

klerikale Standesprivilegien
klerikale Standesprivilegi|en,
 
Bezeichnung für bestimmte Vorrechte des Klerus, die sich geschichtlich herausgebildet hatten: kirchenrechtlicher Schutz vor Realinjurien, Gerichtsstand in Zivil- und Strafsachen nur vor dem kirchlichen Gericht, Befreiung vom Militärdienst und allen öffentlichen Aufgaben und Ämtern, die dem Klerikerstand fremd sind (Immunität). Der CIC von 1983 erhält diese klerikalen Standesprivilegien nicht mehr aufrecht, wünscht jedoch, dass Kleriker von einer möglichen Befreiung vom Militärdienst und von der Übernahme öffentlicher Ämter Gebrauch machen. Diese Immunität ist in Deutschland durch das Reichskonkordat von 1933 geltendes Recht.

Universal-Lexikon. 2012.

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